Wohnen im Alter: Wie sich Umbauten finanzieren lassen

Die Kosten für eine Wohnungsanpassung können beträchtlich schwanken. Wenn die Kosten Ihre Mittel übersteigen, besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Als Kostenträger kommen hauptsächlich der Staat und die Kranken- und Pflegekassen in Frage.

Krankenkasse

Zahlreiche Hilfsmittel, die eine körperliche Einschränkung ausgleichen, werden von den Krankenkassen finanziert.

Pflegekasse

Maßnahmen der Wohnungsanpassung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekassen. Wenn sich nachweisen lässt, dass im Einzelfall die häusliche Pflege durch diese Maßnahmen ermöglicht, deutlich erleichtert oder die selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird, gewährt die Pflegekasse unter Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils Zuschüsse in Höhe von maximal 2.557.- € je Maßnahme (§ 40 SGB XI). Ein formloser Antrag des Versicherten bei der zuständigen Pflegekasse genügt. Wichtig ist dabei, dass vor Beginn der Umbaumaßnahmen die Genehmigung der Pflegekasse vorliegen muss. Andernfalls werden die Zuschüsse nicht gewährt. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.

Sozialhilfe

Wenn Hilfsbedürftige nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und nahestehende Angehörige oder andere Kostenträger die finanzielle Hilfe nicht erbringen können, kommen folgende Mittel in Frage:
  • Eingliederungshilfe (§§ 39, 40 BSHG)
  • Hilfe zur Pflege (§§ 68, 69 BSHG)
  • Altenhilfe (§ 75 BSHG)
Der Antrag wird beim Sozialamt gestellt.

Wohnungsbauförderung

Wenn der Betroffene unter Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen leidet, reichen häufig kleinere Veränderungen der Wohnsituation nicht mehr aus. Neben breiteren, rollstuhlgerechten Türen und Ähnlichem besteht gerade in älteren Häusern eventuell auch der Bedarf, eine neue Heizung oder neue Fenster einzubauen.
In solchen Fällen übersteigen die Kosten häufig die finanziellen Mittel der Mieter oder der Eigentümer. Wenn sich keine anderen Kostenträger finden, sollten Sie Kontakt mit den Wohnungsbauförderungsstellen aufnehmen. Der behindertengerechte Umbau und die Modernisierung werden vom Staat gefördert.
Die entsprechenden Mittel können nur vom Eigentümer beantragt werden, es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Am besten kümmern Sie sich rechtzeitig um die notwendigen Formalitäten. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Es gibt bei der Wohnungsbauförderung:
  • Darlehen für Schwerbehinderte
  • Modernisierungsförderung

Bausparmittel

Falls keine öffentlichen Mittel für die geplanten Wohnungsveränderungen zur Verfügung stehen, müssen private Quellen genutzt werden. Hierbei können sowohl Mittel des Eigentümers als auch des Mieters eingebracht werden. Dabei müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Eine Wert erhöhende Maßnahme wie z. B. der Einbau einer Heizungsanlage oder eine Türverbreiterung liegt vor
  • Der Eigentümer gibt sein schriftliches Einverständnis
  • Die Werterhöhung wird durch eine vertragliche Regelung im Mietvertrag dem Mieter angerechnet (Musterverträge bei Bausparkassen oder beim Bundesbauministerium).
In Einzelfällen ist eine Unterstützung durch Kommunale Sonderprogramme und andere Kostenträger (Arbeitsamt, Versorgungsamt, Gesetzliche Rentenversicherung) möglich.
Autoren und Quellen Aktualisiert: 03.02.2011
  • Autor/in: Dr. med. Kathrin Fahl, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Charité - Universitätsmedizin Berlin
  • Quellen: H. Stolarz: Wohnungsanpassung - Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung, Kuratorium Deutsche Altershilfe Köln 1996
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