Vorsorgevollmacht ist eine Frage des Vertrauens
Wer im Alltag Schwierigkeiten hat, bestimmte Dinge wie Mietangelegenheiten selbst zu regeln, kann einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilen. Dadurch entfällt in der Regel die Bestellung eines Betreuers. Das Betreuungsgericht muss nicht eingeschaltet werden. Das bedeutet aber auch: Der Bevollmächtigte unterliegt nicht der Kontrolle des Gerichts. Das Erteilen einer Vorsorgevollmacht ist deshalb eine Vertrauenssache.
Eine Vollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, an eigener Statt rechtsverbindlich zu handeln. Sie hält schriftlich fest, welche Erledigungen der Vollmachtgeber wünscht. Der Geltungsbereich einer Vollmacht kann sich auf einzelne oder auf alle Lebensbereiche (Generalvollmacht) beziehen. Beispiel für die Regelung nur eines Geschäftsbereiches ist die Bankvollmacht.
Der Vollmachtgeber legt fest, ab wann die Vollmacht Gültigkeit erlangen soll. Die Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen oder verändern.
Der Vollmachtgeber legt fest, ab wann die Vollmacht Gültigkeit erlangen soll. Die Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen oder verändern.
Info
Bitte beachten: Sie erhalten auf dieser und den folgenden Seiten lediglich allgemeine Informationen zum Thema Betreuungsrecht. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Notar, das zuständige Betreuungsgericht oder das Bundesministerium für Justiz.
Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen lassen
Damit eine Vorsorgevollmacht tatsächlich rechtswirksam ist, empfiehlt es sich, gewisse Regeln einzuhalten. Anderenfalls entstehen Probleme, die sich gerade in geschwächtem Zustand nur noch schwer lösen lassen.
- Die Vorsorgevollmacht sollten Sie rechtzeitig, also in „gesunden Tagen“, erteilen. Die Vollmacht muss nicht handschriftlich verfasst sein. Sie können auch Mustervollmachten verwenden, die Verbände und Institutionen wie die Berliner Ärztekammer erarbeitet haben. Zwingend erforderlich ist die eigenhändige Unterschrift.
- Zur eigenen Sicherheit sollten zwei Zeugen mit unterschreiben. Sie bestätigen, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Unterschrift im Vollbesitz der geistigen Kräfte war. Behörden akzeptieren die Vorsorgevollmacht zum Teil nur, wenn die Unterschrift des Verfassers notariell beglaubigt ist. Gerade bei weitreichenden Vollmachten ist daher die notarielle Beratung und Beglaubigung dringend zu empfehlen. Diese sollte alle zwei Jahre erneuert werden. Bei Grundstücksverfügungen ist die notarielle Beglaubigung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bankvollmachten unterliegen den Regeln des jeweiligen Geldinstituts. Auskünfte darüber erteilen die Banken und Sparkassen.
- Vollmachten können bei den persönlichen Unterlagen, bei einer Vertrauensperson oder einem Notar hinterlegt werden. Sinnvoll ist auch die Registrierung der Betreuungsverfügung beim zentralen Vorsorgeregister, das von der Bundesnotarkammer betrieben wird. Dort können Gerichte nachfragen, ob eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung vorliegt und damit im Notfall schnell die wichtigsten Personen verständigen. Die Registrierung kostet rund 15 Euro.
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