Betreuer sind meistens nahe Angehörige

Eine Betreuung wird beim Betreuungsgericht beantragt und zwar in dem Amtsbezirk, in dem der Betroffene seinen Wohnsitz hat. Wenn der Betroffene den Antrag nicht mehr selbst stellen kann, können Angehörige oder der Hausarzt die Betreuung anregen. Das Gericht prüft, ob eine Betreuung erforderlich ist oder ob die Hilfe anderweitig durch Familie oder soziale Dienste gewährleistet werden kann. Bei dieser Prüfung erstellt grundsätzlich ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt ein Gutachten. Außerdem befragt das Gericht die Angehörigen. Schließlich verschafft sich der Richter durch die Anhörung des Betroffenen ein Bild. Dieses Verfahren dauert eine gewisse Zeit, insgesamt ist für die Bestellung eines Betreuers mit rund drei Monaten zu rechnen.

In besonders dringlichen Fällen kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen. Dies ist in der Praxis beispielsweise der Fall, wenn der Verlust der Wohnung droht, die Unterbringung auf eine geschlossene psychiatrische Station ansteht oder eine Fixierung wegen Verletzungsgefahr notwendig wird.

Für Hilfen, die keinen gesetzlichen Vertreter erfordern, wird keine Betreuung eingerichtet. Bei der Auswahl eines geeigneten Betreuers sollen die Wünsche des Erkrankten möglichst berücksichtigt werden. In der Regel werden nahe Angehörige zu Betreuern bestellt. Es können aber auch Berufsbetreuer oder Mitglieder eines Betreuungsvereins eingesetzt werden.

Gerichtlich eingesetzte Betreuer stehen unter Aufsicht des Betreuungsgerichtes. Dazu gehört die jährliche Rechnungslegung über die Vermögensverwaltung. Eltern, der Ehegatte und die Kinder der Betreuten sind von der Rechnungslegung befreit. Das Gericht kann aber auch in diesen Fällen Rechnungslegung anordnen, wenn sich Probleme abzeichnen.

Nähere Auskunft zum Betreuungsverfahren erteilt die örtliche Betreuungsbehörde von Stadt, Kreis oder Gemeindeverwaltung. Auch Pflegestützpunkte bieten entsprechende Beratungsangebote.
Info
Bitte beachten: Sie erhalten auf dieser und den folgenden Seiten lediglich allgemeine Informationen zum Thema Betreuungsrecht. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Notar, das zuständige Betreuungsgericht oder das Bundesministerium für Justiz.
Autoren und Quellen Aktualisiert: 12.08.2011
  • Autor/in: Ralf Eberhard, Diplom-Sozialpäpagoge, Charité - Universitätsmedizin Berlin; medizinische Qualitätssicherung: Cornelia Sauter, Ärztin, vitanet.de
  • Quellen: Bundesministerium der Justiz, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Das Betreuungsrecht
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