Heilmittel: medizinische Anwendungen
Pflegebedürftigkeit verhindern oder mindern
Ein Sturz, ein Schlaganfall, Morbus Parkinson: Auch im Alter müssen die Folgen schwerer Erkrankungen keine dauerhafte Einschränkung bedeuten. Um eine drohende Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder wieder mehr Selbstständigkeit zu erlangen, stehen eine Vielzahl medizinischer Dienstleistungen – die sogenannten Heilmittel – zur Verfügung.

Als Heilmittel gelten nach Definition jene medizinischen Dienstleistungen, mit deren Hilfe Krankheiten geheilt, Beschwerden gelindert werden oder vermieden wird, dass sich die Erkrankung verschlimmert. Heilmittel können auch dazu dienen, eine drohende Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zumindest zu mindern.
Es gibt vier verschiedene Arten von Heilmitteln, die die Krankenkasse bezahlt:
Ärzte verschreiben die Behandlungen gemäß Heilmittel-Richtlinien. Darin ist genau festgelegt, welche Heilmittel und wie viele Behandlungen bei welcher Indikation verordnet werden können. Welcher Therapeut die Behandlungen durchführen soll, kann sich der Patient in der Regel selbst aussuchen – solange dieser eine Krankenkassenzulassung hat. Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer der Patient die Therapie beginnen muss, sonst ist das Rezept nicht mehr gültig.
Krankenkasse zahlt 90 Prozent der Kosten
Bei Erwachsenen trägt die Krankenkasse 90 Prozent der Behandlungskosten. Zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro pro Verordnung muss der Patient selbst zahlen. Es gibt jedoch auch Gründe, die von der Zuzahlung befreien – etwa wenn die jährliche Belastungsgrenze durch geleistete Zuzahlungen bereits erreicht ist. Diese liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei Menschen mit chronischen Erkrankungen bei einem Prozent.
- Seite empfehlen
- Newsletter
- Weitere Dienste
-