Nach dem Schlaganfall die Fahreignung prüfen lassen
Auch wenn ein Patient nach einem Schlaganfall keine offensichtlichen Schäden davonträgt: Es können sich Störungen der Hirnleistung einstellen, die gegen das Autofahren sprechen. Oft leiden die Aufmerksamkeit, die Konzentration, die Reaktionshähigkeit, das Gedächtnis, das Denken und das Verstehen.
Schlaganfall: Bei guter Heilung ist Autofahren wieder möglich
In den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrzeugeignung“ heißt es sinngemäß: „Wer an den Folgen eines Schlaganfalles leidet, ist bei Vorliegen relevanter neurologischer oder neuropsychologischer Ausfälle (zum Beispiel Lähmungen, Sprachstörungen, Gesichtsfeldeinschränkungen, Konzentrationsstörungen) nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. Nach erfolgreicher Therapie kann, abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalles, angenommen werden, dass der Betreffende bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge zu führen.“
Nach einem Schlaganfall darf der Patient also nicht ohne Weiteres Auto fahren.
Nach einem Schlaganfall darf der Patient also nicht ohne Weiteres Auto fahren.
Fit für den Straßenverkehr nach einem Schlaganfall ist ein Patient nur, wenn:
- sich sein Zustand wieder stabilisiert hat,
- keine körperlichen oder psychischen Störungen zurückgeblieben sind, die das Autofahren beeinträchtigen könnten,
- kein erhöhtes Risiko für einen weiteren Schlaganfall mehr besteht.
Fahreignung rechtsverbindlich klären lassen
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, nach einem Schlaganfall die Fahreignung rechtsverbindlich zu klären. Anderenfalls sind gravierende Konsequenzen möglich: So kann bei einem Unfall die Versicherung ihre Haftung infrage stellen, wenn bekannt wird, dass der Versicherte in der Vergangenheit einen Schlaganfall hatte. Im Einzelfall ist sogar eine Gefängnisstrafe möglich.
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