Versicherte, die in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, können diese Leistung auch erhalten, wenn sie in Ländern der EU sowie der EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) leben. Diese Regelung gilt sowohl für Sach- als auch für Geldleistungen. Für die Pflegesachleistungen gilt allerdings: Es werden nur diejenigen Leistungen erstattet, die nach dem Recht des Aufenthaltslandes üblich sind. Im außereuropäischen Ausland können Pflegebedürftige das Pflegegeld nur bis zu einem Aufenthalt von sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Jeder Zweite hat sie, aber kaum einer weiß über sie Bescheid: Hämorrhoiden. Experte Dr. Michael Zellner erklärt im Video, was Sie darüber wissen müssen.