Pflegestufe richtet sich nach Zeitaufwand und Häufigkeit
Die Pflegestufen sind gesetzlich festgelegt. Für die Einstufung in eine Pflegestufe gelten folgende Richtlinien:
Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
Häufigkeit:
Mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrmals in der Woche Bedarf an Hilfe im Haushalt.
Zeitaufwand:
Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag, der pflegerische Aufwand muss mehr als 45 Minuten betragen.
Mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrmals in der Woche Bedarf an Hilfe im Haushalt.
Zeitaufwand:
Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag, der pflegerische Aufwand muss mehr als 45 Minuten betragen.
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Häufigkeit:
Mindestens dreimal täglich Bedarf an Hilfe zu verschiedenen Tageszeiten bei der Pflege, zusätzlich ist mehrmals pro Woche Haushaltshilfe notwendig.
Zeitaufwand:
Durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag in der Woche, der pflegerische Aufwand muss mit mehr als zwei Stunden pro Tag eindeutig überwiegen.
Mindestens dreimal täglich Bedarf an Hilfe zu verschiedenen Tageszeiten bei der Pflege, zusätzlich ist mehrmals pro Woche Haushaltshilfe notwendig.
Zeitaufwand:
Durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag in der Woche, der pflegerische Aufwand muss mit mehr als zwei Stunden pro Tag eindeutig überwiegen.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Häufigkeit:
Die Hilfe muss täglich rund um die Uhr, auch nachts notwendig sein, das heißt: Die Pflegekraft muss in ständiger Bereitschaft stehen. Diese Bereitschaft wird aber nur berücksichtigt, wenn es zu regelmäßigen unvorhergesehenen Einsätzen in der Nacht kommt (22 bis 6 Uhr). Diese müssen nicht jede Nacht, aber zwei bis drei Mal in der Woche geleistet werden. Einsätze werden auch gewertet, wenn der Wecker gestellt wird, um den Pflegebedürftigen beispielsweise zu lagern oder die Windel zu wechseln. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Haushaltshilfe notwendig sein.
Zeitaufwand:
Durchschnittlich in der Woche mindestens fünf Stunden pro Tag Woche für Hilfsleistungen. Von diesen fünf Stunden müssen mindestens vier Stunden für Pflege aufgewendet werden.
Die Hilfe muss täglich rund um die Uhr, auch nachts notwendig sein, das heißt: Die Pflegekraft muss in ständiger Bereitschaft stehen. Diese Bereitschaft wird aber nur berücksichtigt, wenn es zu regelmäßigen unvorhergesehenen Einsätzen in der Nacht kommt (22 bis 6 Uhr). Diese müssen nicht jede Nacht, aber zwei bis drei Mal in der Woche geleistet werden. Einsätze werden auch gewertet, wenn der Wecker gestellt wird, um den Pflegebedürftigen beispielsweise zu lagern oder die Windel zu wechseln. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Haushaltshilfe notwendig sein.
Zeitaufwand:
Durchschnittlich in der Woche mindestens fünf Stunden pro Tag Woche für Hilfsleistungen. Von diesen fünf Stunden müssen mindestens vier Stunden für Pflege aufgewendet werden.
Pflegestufe III a (Härtefall)
Häufigkeit:
Wie Pflegestufe III
Zeitaufwand:
Wie Pflegestufe III
Mindestens sieben Stunden Hilfebedarf, mindestens zwei Stunden jede Nacht oder nächtlicher Hilfebedarf, der immer zwei Pflegepersonen erfordert. Einen Anhaltspunkt für die Zusammensetzung und Berechnung des Gesamtpflegeaufwandes gibt die Tabelle "Pflegeaufwand".
Wie Pflegestufe III
Zeitaufwand:
Wie Pflegestufe III
Mindestens sieben Stunden Hilfebedarf, mindestens zwei Stunden jede Nacht oder nächtlicher Hilfebedarf, der immer zwei Pflegepersonen erfordert. Einen Anhaltspunkt für die Zusammensetzung und Berechnung des Gesamtpflegeaufwandes gibt die Tabelle "Pflegeaufwand".
Pflege: Was bei der Einstufung zu beachten ist
Haare waschen und Nägel schneiden zählen nicht zu den gewöhnlich wiederkehrenden Verrichtungen im Sinne des SGB (Sozialgesetzbuch) XI. Erschwerende Faktoren können bei der Körperpflege sein: Körpergewicht größer als 80 Kilogramm, Bewegungsunfähigkeit, Abwehrverhalten. Erleichternde Faktoren können sein: Körpergewicht kleiner als 40 Kilogramm.
Körperpflege
Bei den Ausscheidungen sind auch der Hilfebedarf beim Nutzen eines Nachtstuhls und Entsorgen einer Urinflasche sowie der Aufwand für eventuelle Reinigungen (Fußboden/Bett säubern etc.) zu berücksichtigen.
Essen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen erkennt maximal drei Hauptmahlzeiten pro Tag an. Mundgerechte Zubereitung bedeutet das Kleinschneiden oder Passieren der Nahrung sowie das Bereitstellen von Getränken. Das Kochen und das Decken des Tischs sind dagegen der Hauswirtschaft zugeordnet. Erschwerende Faktoren können sein: Kau- und Schluckstörungen (Dysphagie). Die Hilfe beim Wechseln der Bekleidung nach Nahrungsaufnahme berücksichtigt der MDK ebenfalls.
Mobilität
Erleichternde Faktoren können sein: Körpergewicht unter 40 Kilogramm, Be- und Entkleiden bezieht sich nur noch auf Nachthemden. Erschwerende Faktoren können sein: Lagerungen zur Dekubitusprophylaxe und nach Bobath (zeitaufwendiger), Körpergewicht größer als 80 Kilogramm.
Gehen, Stehen, Transfer und Treppen steigen können nur in Verbindung mit anderer (notwendiger) Pflege anerkannt werden; Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung erkennt der MDK nur in Ausnahmefällen an, zum Beispiel bei Arzt- oder Therapeutenbesuchen – und auch nur dann, wenn diese für mindestens sechs Monate notwendig sind und mindestens einmal wöchentlich anfallen. Wenn eine weitere Pflegeperson nötig ist, wird der Pflegeaufwand höher berechnet (Härtefallregelung).
Körperpflege
Bei den Ausscheidungen sind auch der Hilfebedarf beim Nutzen eines Nachtstuhls und Entsorgen einer Urinflasche sowie der Aufwand für eventuelle Reinigungen (Fußboden/Bett säubern etc.) zu berücksichtigen.
Essen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen erkennt maximal drei Hauptmahlzeiten pro Tag an. Mundgerechte Zubereitung bedeutet das Kleinschneiden oder Passieren der Nahrung sowie das Bereitstellen von Getränken. Das Kochen und das Decken des Tischs sind dagegen der Hauswirtschaft zugeordnet. Erschwerende Faktoren können sein: Kau- und Schluckstörungen (Dysphagie). Die Hilfe beim Wechseln der Bekleidung nach Nahrungsaufnahme berücksichtigt der MDK ebenfalls.
Mobilität
Erleichternde Faktoren können sein: Körpergewicht unter 40 Kilogramm, Be- und Entkleiden bezieht sich nur noch auf Nachthemden. Erschwerende Faktoren können sein: Lagerungen zur Dekubitusprophylaxe und nach Bobath (zeitaufwendiger), Körpergewicht größer als 80 Kilogramm.
Gehen, Stehen, Transfer und Treppen steigen können nur in Verbindung mit anderer (notwendiger) Pflege anerkannt werden; Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung erkennt der MDK nur in Ausnahmefällen an, zum Beispiel bei Arzt- oder Therapeutenbesuchen – und auch nur dann, wenn diese für mindestens sechs Monate notwendig sind und mindestens einmal wöchentlich anfallen. Wenn eine weitere Pflegeperson nötig ist, wird der Pflegeaufwand höher berechnet (Härtefallregelung).





