Antrag auf zusätzliche Leistungen ist unkompliziert
Um Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können den Antrag selbst formulieren, ein Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse anfordern oder unsere Vorlage verwenden.
Wenn der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, den Antrag zu stellen, kann ein Angehöriger den Antrag formulieren und als Bevollmächtigter unterschreiben. Einigen Wochen nach der Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid Ihrer Pflegekasse oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) meldet sich zu einem Hausbesuch an. Der Gutachter sollte den Kranken zu Hause in seiner gewohnten Situation antreffen. Es ist empfehlenswert, wenn auch Angehörige bzw. Personen, die den Betroffenen pflegen, anwesend sind. Diese sollten die Pflegesituation beschreiben und insbesondere auf die Kriterien 8 (Schwierigkeiten bei Aktivitäten des täglichen Lebens) und 10 (Unfähigkeit, den Tagesablauf zu planen) aus dem Kriterienkatalog hinweisen.
Widerspruch präzise begründen
Lehnt der MDK den Antrag ab, können Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Hierzu können Sie ein formloses Schreiben an die Pflegekasse senden („Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ...... zur Anerkennung von Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ein.“) Begründen Sie Ihren Widerspruch, indem Sie die Alltagsbeeinträchtigungen des Patienten schildern und auf den Kriterienkatalog Bezug nehmen. Zusätzlich ist es hilfreich, die Kopie einer Stellungnahme des behandelnden Arztes zu den Einschränkungen des Betroffenen im Alltag beizulegen.





