Zuzahlung bei ...
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Aktuelle Selbstbeteiligung
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Ausnahmen |
rezeptpflichtigen Arzneimitteln von 50-100 Euro |
Zuzahlung von pauschal fünf Euro – höchstens jedoch der Arzneimittelpreis |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind gänzlich von der Zuzahlung befreit, ebenso Frauen mit Schwangerschafts- beschwerden. |
rezeptflichtigen Arzneimitteln von 50-100 Euro |
Zuzahlung von zehn Prozent des Verkaufspreises |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind gänzlich von der Zuzahlung befreit, ebenso Frauen mit Schwangerschafts- beschwerden. |
rezeptpflichtigen Arzneimitteln über 100 Euro |
Zuzahlung von pauschal zehn Euro |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind gänzlich von der Zuzahlung befreit, ebenso Frauen mit Schwangerschafts- beschwerden. |
Hilfsmitteln (Hörgerät, Rollstuhl) |
Zuzahlung von zehn Prozent des Verkaufspreises je Hilfsmittel, mindestens fünf Euro, höchstens aber zehn Euro. |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind gänzlich von der Zuzahlung befreit |
zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Inkontinenz-Windeln |
Zuzahlung von zehn Prozent des Verkaufspreises pro Verbrauchseinheit, jedoch maximal zehn Euro pro Monat |
Keine* |
stationärer Vorsorge und Rehabilitation |
Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, bei Anschlussheilbehandlung begrenzt auf 28 Tage. |
Keine |
medizinischer Rehabilitation für Mütter und Väter |
Zuzahlung von zehn Euro pro Tag |
Keine |
stationärem Krankenhausaufenthalt |
Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr |
Keine* |
häusliche Krankenpflege |
Zuzahlung von zehn Euro pro Verordnung. Zehn Prozent der Kosten, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr |
Keine |
Fahrkosten |
Zuzahlung von zehn Prozent des Fahrpreises pro Fahrt, mindestens fünf Euro bis maximal zehn Euro |
Keine |
Soziotherapie |
Zuzahlung von zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf Euro bis maximal zehn Euro |
Keine |
Zahnersatz |
abhängig von den Eigenleistungen zur Gesunderhaltung der Zähne Zuzahlungen zwischen 35-50 Prozent |
Keine |
* Für chronisch Kranke gibt es eine Belastungsgrenze. |