Tagesklinik: Kasse trägt die Kosten, wenn die Behandlung für den Alltag relevant ist
Tageskliniken sind im Sinne des Gesetzes Akutkrankenhäuser. Die Kosten der Behandlung tragen deshalb die Krankenkassen. Für die Krankenkasse muss ein hinreichender Grund für die Aufnahme bestehen, Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft für die Kasse die Behandlungsziele und die Indikation, d. h. den Grund, warum nur die teilstationäre Behandlung geeignet ist. So legt der MDK Wert darauf, dass
- die Krankheit den Patienten im Alltag tatsächlich motorisch oder geistig einschränkt. Ein denkbarer Fall wäre beispielsweise, dass ein Patient nach einem Schlaganfall sich nicht mehr allein anziehen und nicht mehr allein zur Toilette gehen kann.
- die Ziele, die für die Behandlung in der Tagesklinik formuliert werden, für den Alltag relevant und außerdem realistisch sind.
- der Patient die Ziele am besten mithilfe eines multiprofessionelles Teams erreicht, zu dem Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und auch Neuropsychologen zählen können.
- deutlich wird, dass die Behandlungsziele nur durch eine teilstationäre Behandlung in der Tagesklinik für den Patienten erreichbar sind und nicht durch eine ambulante Behandlung, etwa in einer physiotherapeutischen Praxis.
Kostenübernahme der Krankenkasse
Vor Aufnahme in die Tagesklinik muss eine Kostenübernahme der Krankenkasse vorliegen. Den Antrag auf Kostenübernahme stellt Ihr Hausarzt oder - sofern Sie im Krankenhaus liegen - der Stationsarzt. Der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass die Behandlung in einer Tagesklinik notwendig ist. Die Aufnahmeformalitäten sind ähnlich wie bei einer Reha-Klinik. Spezielle Anträge für die einweisenden Ärzte gibt es unter anderem in den Tageskliniken. Da die Antragstellung aufwendiger ist und oft auch viel Zeit braucht, beraten viele Tageskliniken die einweisenden Ärzte beim Ausfüllen des Formulars.





