Pflegedienst: Vom Waschen bis zum Spritzen geben

Zu den typischen Leistungen eines Pflegedienstes gehören die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Zu den Leistungen der Grundpflege, die bei Vorliegen einer Pflegestufe von der Pflegekasse finanziert wird, gehören:
  • Hilfe beim Waschen und Anziehen
  • Wäsche wechseln
  • Lagern und Betten
  • Hilfe beim Wasserlassen und Abführen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Kontrolle der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr
  • Hilfe beim Aufstehen und Laufen
  • Pflege und Reinigung von Zahnprothesen
  • Fuß- und Nagelpflege
Die Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet, deshalb ist für sie eine ärztliche Verordnung notwendig. Ausgebildete Krankenschwestern und Pfleger des Pflegedienstes müssen die Leistungen der Behandlungspflege übernehmen.

Zur Behandlungspflege zählen:
  • Versorgung mit Verbänden
  • Darmeinläufe
  • Wundbehandlung
  • Legen eines Blasenkatheters
  • medizinische Bäder
  • Verabreichung von Augentropfen
  • Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker
  • Medikamenteneinnahme und -kontrolle
  • Injektionen
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören:
  • Saubermachen der Wohnung
  • Reinigung und Instandhaltung von Wäsche und Kleidung
  • Einkäufe
  • Zubereiten der Mahlzeiten
  • Beschaffen von Heizmaterial, Heizen der Wohnung
  • Behördengänge
  • Begleitung bei Besuchen von Arzt und Apotheker
Autoren und Quellen Aktualisiert: 07.05.2010
  • Autor/in: Ralf Eberhard, Diplom-Sozialpäpagoge und Dr. med. Anja Vogt, Ärztin, Charité - Universitätsmedizin Berlin
  • Quellen: Kuratorium Deutsche Altershilfe: Hilfe und Pflege im Alter zu Hause, 1997
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