Pflegevertrag gründlich lesen
Wer den Pflegevertrag gründlich liest, kann sich Ärger ersparen. Wenn Sie die folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können, sind Sie vermutlich auf der sicheren Seite:
- Wird ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen (seit Januar 2002 gesetzlich vorgeschrieben)?
- Sind alle Leistungen, Einzelpreise sowie die Gesamtkosten aufgeführt?
- Sind die Leistungen ausführlich beschrieben (mit zugehörigen Pflegezeiten)?
- Welche Leistungen werden von Kooperationspartnern durchgeführt?
- Ist Ihnen verständlich, was Sie selbst bezahlen müssen und was die Pflegekasse?
- Berücksichtigt der Vertrag die üblichen Kündigungsfristen?
- Übernimmt der Pflegedienst die Haftung für verursachte Schäden?
- Werden die Leistungen nach Leistungskomplexen abgerechnet?
- Kann ein individuelles Leistungspaket zusammengestellt werden?
- Verzichtet der Pflegedienst auf eine Vorauszahlung?
Hier noch einige Tipps zum Pflegevertrag:
- Einen schriftlichen Musterpflegevertrag können Sie bei Ihrer Pflegekasse anfordern.
- Ein Pflegevertrag darf keine lange Kündigungsfrist enthalten. Üblich sind maximal zwei Wochen auf Seiten des Kunden, drei Monate auf Seiten des Pflegedienstes. Bei Tod des Pflegebedürftigen muss der Vertrag unmittelbar enden. Eine Besonderheit gilt zu Beginn des Pflegeverhältnisses: Bis zwei Wochen nach Aushändigung des Pflegevertrags können Sie das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.
- Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen sind nicht üblich. Vereinbaren Sie auch keine Einzugsermächtigung. Pflegedienste stellen üblicherweise ihre Rechnungen am Monatsanfang für den Vormonat.
- § 120 SGB XI - Pflegevertrag bei häuslicher Pflege:
Bei häuslicher Pflege übernimmt der zugelassene Pflegedienst spätestens mit Beginn des ersten Pflegeeinsatzes auch gegenüber dem Pflegebedürftigen die Verpflichtung, diesen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit, entsprechend den von ihm in Anspruch genommenen Leistungen, zu pflegen und hauswirtschaftlich zu versorgen (Pflegevertrag). Bei jeder wesentlichen Veränderung des Zustandes des Pflegebedürftigen hat der Pflegedienst dies der zuständigen Pflegekasse unverzüglich mitzuteilen. - Der Pflegedienst sollte verpflichtet sein, die Pflege lückenlos zu dokumentieren und die Dokumentation beim Pflegebedürftigen zu Hause zu lassen.
- Es muss klar sein, bis zu welchem Zeitpunkt ein Besuch durch den Pflegedienst kostenfrei abgesagt werden kann.
- Eine Regelung über den Zugang zur Wohnung bzw. Aushändigung des Wohnungsschlüssels sollte getroffen werden.





