Wie der Pflegedienst die Leistungen mit der Pflegekasse abrechnet
Die Abrechnung von Pflegeleistungen erfolgt nach Versorgungsverträgen, die auf Länderebene zwischen den Pflegediensten und Pflegekassen vereinbart werden und einheitliche Vergütungen für definierte Leistungen festlegen.

Die einzelnen pflegerischen Tätigkeiten sind in verschiedene Leistungskomplexe eingruppiert, aus denen der Versicherte diejenigen auswählt, die seinem individuellen Bedarf entsprechen. Den Leistungskomplexen sind Punktzahlen und -werte zugeordnet, die den jeweiligen Aufwand widerspiegeln, den die Pflegeleistung erfordert. Insgesamt gibt es eine Vielzahl solcher Pflegeleistungskomplexe, die sich Pflegebedürftige individuell zusammenstellen können.
Die zwischen Versichertem und Pflegedienst vertraglich vereinbarten Pflegeleistungskomplexe werden vom Pflegedienst monatlich mit der Pflegekasse abgerechnet. Informationen über die aktuellen Pflegeleistungskomplexe der Bundesländer gibt die Pflegeversicherung.
Die zwischen Versichertem und Pflegedienst vertraglich vereinbarten Pflegeleistungskomplexe werden vom Pflegedienst monatlich mit der Pflegekasse abgerechnet. Informationen über die aktuellen Pflegeleistungskomplexe der Bundesländer gibt die Pflegeversicherung.
Beispiel für Pflegeleistungskomplexe
Als Beispiel sehen Sie hier zwei Pflegeleistungskomplexe in Berlin (Stand 2016):
LK (Leistungs-komplex) | Leistungsart | Leistungsinhalte | Punkte | Punktwert in Euro |
---|---|---|---|---|
1 | Erweiterte kleine Körperpflege |
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen |
300 | 14,53 |
6 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 1. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essplatzes 2. Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken 3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme | 250 | 12,11 |
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